Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Präambel

Aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit wird im vorstehenden Vertragswerk die Formulierung des generischen Maskulinums verwendet. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden darf.

Die Ziemer & Falke – Schulungszentrum für Hundetrainer GmbH & Co. KG bietet unter den URL

  • hundetrainer-helferlein.de
  • hoteltriffthund.de
  • ziemer-falke.de
  • mensch-hund-coaching.de
  • hundeschule-ziemer.de
  • hundetrainer-at-home.de
  • dogtrainer-at-home.com
  • verhaltensberater-at-home.de
  • fallbeispiele-fuer-hundetrainer.de
  • facebook.com/Hundetrainerausbildung
  • hundeschule-oldenburg.de
  • der-neue-Hundefuehrerschein.de
  • ausbildung-mit-hunden.de
  • app.ausbildung-mit-hunden.de
  • shop.ausbildung-mit-hunden.de
  • allen weiteren, ggf. noch folgenden Websites, die im Impressum eindeutig auf die Ziemer & Falke Schulungszentrum für Hundetrainer GmbH & Co. KG zurückzuführen sind

folgende Dienstleistungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Hundetrainern an:

  1. reine Online-Ausbildungen (können vollständig durch Abruf von Theorieskripten an internetfähigen Endgeräten absolviert werden)
  2. Online-Ausbildungen mit Präsenzanteilen (Praxistage) an den derzeit buchbaren Standorten
  3. Präsenzausbildungen an den derzeit buchbaren Standorten
  4. Abnahme von internen Prüfungen zum Erwerb einer Prüfungsbestätigung, ggf. zur Vorlage bei den zuständigen Veterinärämtern
  5. Abonnements, welche zur regelmäßigen Teilnahme an Webinaren befähigen (z.B. Z&F-family) in unterschiedlichen Tarifstufen
  6. Coachingangebote (z.B. moderierte Lerngruppen)
  7. Einzelveranstaltungen an den derzeit buchbaren Standorten und außerhalb (nach Vereinbarung)
  8. E-Learning Produkte (z.B. Webinare)
  9. Hundeschulbetrieb
  10. Verhaltensberatung
  11. Tierheilpraxis
  12. Vermittlung von Zubehör für Hotelbetriebe in Kooperation mit Luna’s Corner
  13. Vermietung von Unterkünften

Die nachstehenden Klauseln gelten für alle genannten Angebote/Produkte, sofern kein Klammerzusatz nachgestellt wurde oder ein ausdrücklicher Hinweis auf einen der genannten Buchstaben erfolgt.

§2 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die persönlich oder die über die Onlineplattformen der

Ziemer & Falke – Schulungszentrum für Hundetrainer GmbH & Co. KG
organschaftlich vertreten durch die vertretungsberechtigen Gesellschafter
Herrn Jörg Ziemer und Frau Kristina Ziemer-Falke
(im Folgenden die „Z&F“ genannt)

und

Unternehmern im Sinne des § 14 BGB
oder Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB
(im Folgenden „der Kunde oder die Kunden“ genannt)
geschlossen werden.

  1. Abweichungen von diesen Bedingungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. AGB des Kunden finden keine Anwendung. Ein Widerspruch der Z&F ist nicht notwendig.
  1. Für die Vermietung von Unterkünften (m) gelten eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, auf die der Kunde bei der Buchung hingewiesen wird.
  1. Für die Vermittlung von Zubehör für Hotelbetriebe in Kooperation mit Luna’s Corner (l) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab § 3 ff der Luna’s Corner GmbH & Co. KG, Löninger Str. 20, 49624 Löningen-Bunnen, zu finden auf www.lunascorner.de.

§3 Anmeldung und Preise

  1. Der Kunde kann sich für die verschiedenen Leistungen der Z&F online über die Anmeldeformulare anmelden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennt.
  1. Der Kunde erhält von der Z&F per E-Mail eine schriftliche Anmeldebestätigung mit Details zur Buchung.
  1. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Kunde zur Teilnahme. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Antrags des Kunden durch die Z&F zustande.
Im Falle der Förderung der Ausbildungskosten durch Träger der Sozialversicherung oder sonstige Träger sind die Parteien sich dahingehend einig, dass der Vertrag erst mit dem Eingang der schriftlichen Kostenübernahmeerklärung des Trägers bei Z&F zustande kommt.
  1. Z&F bietet die Dienstleistungen grundsätzlich entgeltlich an. Auf der Internetseite sind die jeweils gültigen Gebühren bzw. Preislisten aufgeführt. Es gelten die Preise des bei Anmeldung gültigen Verzeichnisses. Für individuell gestaltete Schulungen werden die Preise vereinbart und schriftlich fixiert.

§4 Zahlungen, Zugang zu den Produkten und Verzug

  1. Die Nutzung der Telemedien von Z&F setzt die Registrierung als Mitglied voraus. Die Registrierung erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos, für welche unter anderem diesen Nutzungsbedingungen zugestimmt werden muss.
  1. Eine Registrierung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich ohne Zustimmung der sorgeberechtigten Personen nicht bei Z&F registrieren. Ein Formular zur Erteilung der Zustimmung kann unter info@ziemer-falke.de angefordert werden. Nach Rücksendung dieses Formulars kann eine Registrierung des minderjährigen Kindes wirksam erfolgen.
  1. Der Kunde sichert zu, dass sämtliche von ihm im Rahmen der Registrierung, des Vertragsabschlusses oder während der Laufzeit des Vertrages gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich, Z&F jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten; auf entsprechende Anfrage von Z&F hat der Kunde die Daten zu bestätigen.
  1. Der Kunde verpflichtet sich, von Z&F zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und Z&F unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Z&F wird das Passwort eines Kunden nicht an Dritte weitergeben und einen Kunden nie per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen.
  1. Der Kunde haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Mitgliedskontos vorgenommen werden. Hat der Kunde den Missbrauch seines Mitgliedskontos nicht zu vertreten, weil etwa eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet der Kunde nicht.
  1. Die gebuchten Dienstleistungen können per Einmalzahlung oder in Teilzahlungen endgültig erworben werden. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn diese von Z&F ausdrücklich gestattet worden sind.
  1. Die Gestattung einer Teilzahlung ist abhängig von ausreichender Bonität des Kunden. Diese wird nach Anmeldung durch Z&F über die Creditreform Oldenburg Bolte KG geprüft. Die Bewertung des Ergebnisses obliegt der Z&F. Bei nicht ausreichender Bonität behält sich Z&F eine Ablehnung der Anmeldung vor.
  1. Der Kunde ist damit einverstanden, Rechnungen auf elektronischem Wege zu erhalten. Weiterhin ist der Kunde – im Rahmen der gültigen EU- Datenschutzbestimmungen und des Datenschutzcodexes der Ziemer & Falke – Schulungszentrum für Hundetrainer GmbH & Co. KG damit einverstanden, dass sein Name und ggf. seine Telefonnummer auf Teilnehmerlisten abgedruckt wird. Dies dient ausdrücklich nur der Kontaktaufnahme bei Ausfall der Veranstaltung, dem unentschuldigtem Nichterscheinendes Kunden und unvorhergesehen Notfällen.
  1. Die Zahlungen erfolgen in Euro inklusive einer evtl. gesetzlichen Umsatzsteuer.
  1. Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach der Art der gebuchten Dienstleistung (siehe §1) und werden im Folgenden einzeln aufgeführt:

a), b)

Die Zahlung wird nach wirksamer Anmeldung fällig. Sofern eine Teilzahlung vereinbart wurde, ist die erste Teilzahlung direkt nach der Anmeldung fällig. Der Kunde erhält eine Rechnung. Die restlichen Teilzahlungen erfolgen im Lastschrifteinzug monatlich, zu jedem 1. des Monats, welcher auch den Fälligkeitszeitpunkt darstellt.  Dazu wird der Z&F ein SEPA- Lastschriftmandat erteilt. Der Zugang zu den gebuchten Dienstleistungen wird nach Anmeldung freigeschaltet.

c)

Die Zahlung wird nach wirksamer Anmeldung fällig. Sofern eine Teilzahlung vereinbart wurde, ist die erste Teilzahlung ohne Verzug nach der Anmeldung fällig. Der Kunde erhält eine Rechnung. Die restlichen Teilzahlungen erfolgen im Lastschrifteinzug monatlich, zu jedem 1. des Monats, welcher auch den Fälligkeitszeitpunkt darstellt.  Dazu wird der Z&F ein SEPA- Lastschriftmandat erteilt. Die Freischaltung erfolgt ca. sieben Tage vor Ausbildungsbeginn.

d)

Die Zahlung wird 14 Tage vor dem Prüfungstermin fällig. Der Kunde erhält eine entsprechende Rechnung.

e)

Für Kunden, welche ein Abonnement vor dem 15.02.2018 abgeschlossen haben, gilt folgende Regelung:

Für die Abonnements ist der 1. Monatsbeitrag nach wirksamer Anmeldung/Buchung fällig. Der Kunde erhält eine Dauerrechnung. Die weiteren Zahlungen erfolgen im Lastschrifteinzug monatlich, zu jedem 1. des Monats, welcher auch den Fälligkeitszeitpunkt darstellt. Dazu wird der Z&F ein SEPA- Lastschriftmandat erteilt. Der Zugang zu den gebuchten Dienstleistungen wird nach Anmeldung freigeschaltet.

Für Kunden, welche ein Abonnement nach dem 15.02.2018 abgeschlossen haben, gilt folgende Regelung:

Für die Abonnements ist der 1. Monatsbeitrag nach wirksamer Anmeldung/Buchung fällig. Der Kunde erhält eine Dauerrechnung. Die weiteren Zahlungen erfolgen im Lastschrifteinzug monatlich, zu jedem 1. des Monats, welcher auch den Fälligkeitszeitpunkt darstellt. Dazu wird der Z&F ein SEPA- Lastschriftmandat erteilt. Der Zugang zu den gebuchten Dienstleistungen wird nach Anmeldung freigeschaltet.

f), g), i), j), k)

Die Zahlung erfolgt einmalig in einer Summe. Die Rechnung ist mit einem vierzehntägigen Zahlungsziel versehen, beim Eintritt dieses Zeitpunkts wird die angegebene Summe fällig.

Sofern Möglichkeiten gegeben sind, welche die Online-Zahlung im Voraus realisieren lassen, gilt das folgend unter h) Gesagte.

h)

Die Zahlung erfolgt in der logischen Sekunde des Kaufs und ist somit sofort fällig. Im Shop kann unter mehreren Zahlungsmöglichkeiten gewählt werden (z.B. PayPal, Kreditkarte, Vorkasse). Nach Zahlung werden die Produkte bereitgestellt.

  1. Der Kunde ist mit der Begleichung der Forderung an die Z&F in Verzug, wenn
    ein Einzug per SEPA – Lastschriftmandat nach einem Versuch der Z&F scheitert [a), b), c), e)] oder wenn die Zahlung bis zu dem genannten Kalenderdatum der Z&F nicht zugegangen ist.
  1. Ist der Kunde im Zahlungsverzug, ist Z&F berechtigt, alle Leistungen im Rahmen des Angebotes einzustellen; der Kunde bleibt auch für diesen Zeitraum zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Die fällige Forderung der Z&F wird während des Verzugs verzinst. Der Verzugszinssatz beträgt fünf Prozentpunkte über dem variablen Basiszinssatz p.a., wenn ein Verbraucher Kunde ist. Sofern ein Unternehmer die Kundenstellung einnimmt, erhöht sich der Zinssatz auf 9% über dem Basiszinssatz. Das Recht zur Kündigung bleibt unberührt.
  1. Sollten bei Zahlungen im Lastschriftverfahren Rücklastschriften anfallen, die nicht durch die Z&F zu vertreten sind, so berechnet Z&F eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,00 Euro pro Lastschrift zzgl. der für Z&F angefallenen Bankgebühren.

§5 Leistungen und Laufzeiten der Verträge

  1. Die mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter der Z&F werden von dieser ausgesucht und für die bestimmten Veranstaltungen benannt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter der Z&F. Bei der Auswahl wird die Z&F die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Die Z&F erbringt die Leistungen durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.
  1. Die Z&F ist berechtigt, die vorgesehenen Referenten/Lehrkräfte (z. B. bei Krankheit) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen, wenn dies erforderlich ist.
  1. Die Z&F erbringt – je nach gebuchter Dienstleistung- folgende Leistungen:

a), b), c)

Die Z&F stellt dem Kunden im Rahmen der verschiedenen Ausbildungsgänge unter dem jeweiligen Online-Zugang die Unterrichtsmaterialien und eine entsprechende Lehrstruktur für 18 Monate zur Verfügung. Die Lehreinheiten werden hierbei monatlich innerhalb von 12 Monaten frei geschaltet.
Ausgenommen sind die Ausbildungsgänge:

          • Fit mit Hund Deluxe, welche einen 12-monatigen Onlinezugang mit monatlicher Freischaltung umfasst.
          • Sachkundelehrgang Hundehaltung zur Prüfung nach §11 Abs.1 Nr. 3, 5, 8a TierSchG umfasst einen 9-monatigen Onlinezugang mit monatlicher Freischaltung in den ersten 6 Monaten.
          • Locagility umfasst einen 4-monatigen Onlinezugang mit monatlicher Freischaltung.
          • Der Ernährungsberater für Hunde umfasst einen 9-monatigen Zugang mit monatlicher Freischaltung in den ersten 6 Monaten.

Der Kunde ist berechtigt, die Lehrmaterialien als PDF-Datei herunterzuladen und zu speichern. Z&F gewährt dem Kunden für diese Dauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die vereinbarten Dienstleistungen zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Eine Nutzung ist nur für private und nicht-kommerzielle Zwecke zulässig. Jede öffentliche Wiedergabe (§ 15 Absatz 2 UrhG) ist ausdrücklich untersagt. Online-Zugänge werden automatisch gelöscht, wenn der Nutzungszeitraum des jeweiligen Ausbildungsganges abgelaufen ist.

a), b)

Es besteht die Option einer kostenpflichtigen Verlängerung des Onlinezuganges um jeweils weitere 6 Monate. Die Verlängerung umfasst den Zugang zum Lehrmaterial, den Onlinehausaufgaben und der Buchungsoption / Teilnahme an den Praxistagen. Die Höhe der Kosten sind der jeweiligen Preisliste zu entnehmen.

Kann der Kunde einen oder mehrere Praxistagtermine nicht wahrnehmen, gelten folgende Regelungen:

          • Der Kunde kann die gebuchten Praxistage ohne Kosten und Angaben von Gründen bis zu 14 Tagen vor dem jeweiligen Termin stornieren.
          • Absagen innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Termin verpflichten die Z&F nicht zum Angebot eines kostenfreien Nachholtermins.
          • In Fällen von krankheitsbedingten Absagen mit ärztlichem Attest kann der Kunde einen kostenfreien Nachholtermin in Anspruch nehmen.
          • In allen anderen Fällen wird dem Kunden die kostenpflichtige Nachbuchung des jeweiligen Termins ermöglicht.

c)

Nimmt der Kunde die festgelegten Präsenztage nicht wahr, besteht kein Anspruch auf Ersatz. Auf Kulanzbasis kann die Z&F einen Nachholtermin anbieten, ist hierzu jedoch in keiner Weise verpflichtet.

d)

Die Z&F nimmt im Rahmen der internen Statuten eine Prüfung ab, welche aus einem theoretischen Teil, wie auch aus einer praktischen Prüfung und einem Fachgespräch besteht. Die Prüfungskommission wird nach den Regelungen der Z&F besetzt. Die Prüfung kann ebenso unter Anwesenheit eines Veterinärmediziners abgelegt werden. Dies ist ein freiwilliger Zusatz, der gesondert gebucht werden muss. Für die Prüfung mit einem Veterinärmediziner fallen erhöhte Prüfungskosten an. Die drei Prüfungen finden an einem, oder zwei Tagen statt. Am ersten Tage wird die theoretische Prüfung absolviert. Das Fachgespräch und die praktische Prüfung finden im Anschluss oder am zweiten Tage statt. Die jeweilige Prüfungsordnung in der aktuellen Fassung wird zum Bestandteil dieses Vertragswerkes erklärt. Zu den Prüfungen werden Statisten geladen, welche freiwillig als Probekunden an der Prüfung teilnehmen. Diese verbleiben auch während des Fachgesprächs im Raum. Das Ergebnis wird den Statisten nicht mitgeteilt.

e)

Der Kunde erhält im Rahmen seines gebuchten Abonnements Zugang zu den jeweiligen Webinaren. Diese können konsumiert, aber nicht gespeichert werden. Die technischen Voraussetzungen sind durch den Kunden zu beschaffen.

Für Kunden, welche ein Abonnement nach dem 15.02.2018 abgeschlossen haben, gilt folgende Regelung:
Der Kunde kann innerhalb der family-Mitgliedschaften „Basis“, „Info“ und „Premium“ wechseln, sofern dies gewünscht ist.

Upgrade:
Ein Wechsel ist monatlich möglich. Der Wechsel und Lastschrifteinzug wird zum Stichtag des Anmeldedatums vollzogen wechseln. Der Lastschrifteinzug erfolgt weiterhin zum 01. jeden Monats.

Downgrade:
Ein Wechsel von „Premium“ zu „Basis“ oder „Info“ ist frühestens nach 3 Monaten möglich.
Ein Wechsel von „Info“ zu „Basis“ ist monatlich möglich.
Der Wechsel wird zum Stichtag des Anmeldedatums vollzogen wechseln. Der Lastschrifteinzug erfolgt weiterhin zum 01. jeden Monats.

f), g)

Der Kunde erhält die Möglichkeit, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen. Nimmt der Kunde/ die Kundin eine oder mehrere Veranstaltungen nicht wahr, besteht kein Anspruch auf Ersatz.

h)

Der Kunde erhält das erworbene Online-Produkt zu seiner nicht-kommerziellen Verwendung.

§6 Kündigungen & Absagen von Terminen

    1. Die Kündigung ist in Textform gegenüber der Ziemer & Falke – Schulungszentrum für Hundetrainer GmbH & Co. KG, Blanker Schlatt 15, 26197 Großenkneten, Deutschland oder per Email, an info@ziemer-falke.de, zu erklären.
      1. Die Kündigung wird bei Zugang wirksam. Die unten genannten Fristen beginnen mit dem Zugang bei der Z&F.
        1. Folgende Rahmenbedingungen sind je nach gebuchten Produkt zu beachten:

a), b), c)

Der Kunde kann jede Ausbildung, die eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweist, frühestens nach sechs Monaten und dem Einhalten der Kündigungsfristen des § 621 BGB ordentlich kündigen. Ausbildungen, die über eine geringere Laufzeit verfügen, sind nach drei Monaten ordentlich kündbar. Die Frist beginnt bei Ausbildungsbeginn. Die wirksame Anmeldung ist gegeben, wenn die Widerrufsfrist erloschen ist.

Im Falle der Kündigung zahlt der Kunde anteilsmäßig die Leistungen (demnach mindestens die Kosten für den 6-monatigen Zugang) zuzüglich eines Aufwendungsersatzes von 150,00 € an die Z&F.

Die Ausbildung zum Besuchs- und Therapiebegleitund kann nur gemeinsam mit einem Hund absolviert werden. Im Sterbefall des Hundes besteht die Möglichkeit, die Ausbildung außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall werden die Kosten für die nicht in Anspruch genommenen Ausbildungsmonate und -materialien erstattet. Zur Vertragsauflösung muss vom Kunden ein Nachweis über das Ableben des Hundes vorgelegt werden, eine tierärztliche Bestätigung oder die Abmeldebescheinigung der Hundesteuer bei der zuständigen Gemeinde sind ausreichend.

d)

Prüfungen aller Ausbildungsgänge, die bis zum 30.04.2018 bereits gebucht worden sind, können bis zu 14 Tage vor dem Termin kostenfrei storniert werden. Nach Ablauf der 14 Tage ist die volle Prüfungsgebühr – auch bei Nichtantritt – fällig.

Prüfungen aller Ausbildungsgänge, mit und ohne Anwesenheit eines Veterinärmediziners, welche ab dem 01.05.2018 gebucht werden, können bis zu 30 Tage vor dem Termin kostenfrei storniert werden. Nach Ablauf der 30 Tage ist die volle Prüfungsgebühr – auch bei Nichtantritt – fällig.

e)

Für Kunden, welche ein Abonnement vor dem 15.02.2018 abgeschlossen haben, gilt folgende Regelung:
Der Kunde kann die Abonnements wie folgt kündigen:

          • Den jeweiligen Basistarif jährlich ab Vertragsschluss
          • Den jeweiligen Info-und Premiumtarif monatlich, jeweils zu jedem ersten des Monats
          • Den jeweiligen Businesstarif quartalsweise ab Vertragsschluss

ür Kunden, welche ein Abonnement nach dem 15.02.2018 abgeschlossen haben, gilt folgende Regelung:
Der Kunde kann die Abonnements wie folgt kündigen:

          • Den jeweiligen Basis- und Infotarif monatlich ab Vertragsschluss (taggenau).
          • Für den jeweiligen Premiumtarif gilt eine drei-monatige Kündigungsfrist. Die Kündigung hat (taggenau) bis zu dem Tage, der dem Tag des Vertragsschlusses im Kündigungsmonat entsprach, einzugehen.

f), g)

Gilt nur für Veranstaltungen, die vor dem 01.08.2018 gebucht wurden:

Der Kunde kann bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei absagen. Danach zahlt der Kunde 75 % des Preises. Die Z&F lässt sich den Wert desjenigen anrechnen, was infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung Ihrer Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

Gilt nur für Veranstaltungen, die ab dem 01.08.2018 gebucht werden:

Der Kunde kann bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei absagen. Danach zahlt der Kunde 75 % des Preises. Die Z&F lässt sich den Wert desjenigen anrechnen, was infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung Ihrer Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

h)

Aufgrund der Beschaffenheit der Produkte scheidet eine Kündigung aus.

i), j), k)

Termine für ein Infogespräch, Einzeltraining, eine tierheilpraktische Behandlung kann der Kunde bis 15:00Uhr des Vortages kostenfrei absagen. Bei späteren Absagen hat der Kunde die vollen Gebühren zu zahlen. Die Z&F lässt sich den Wert desjenigen anrechnen, was infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart wird, durch anderweitige Verwendung Ihrer Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

§7 Rücktritts- und Leistungsvorbehalte der Z&F

  1. Die Z&F behält sich vor, Kunden – Hund – Teams von sämtlichen Veranstaltungen der Z&F auszuschließen, sofern das Hundeindividuum für andere Kunden oder Hunde eine potentielle Gefahr darstellen kann.
  1. Weiterhin behält die Z&F sich vor, Kunden, welche sich tierschutzwidrig verhalten, nach einmaliger Aufforderung des Unterlassens, von sämtlichen Veranstaltungen der Z&F auszuschließen. Weitere rechtliche Schritte werden vorbehalten.
  1. Es gelten – nur für die aufgeführten Dienstleistungstypen – weitere folgende Rücktritts- und Leistungsvorbehalte:

a), b), c), d), f)

Die Z&F behält sich vor, Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen, sowie durch eine Benachrichtigung des Kunden von dem Vertrag zurückzutreten, wenn eine intern festgelegte Mindestanzahl an Teilnehmern für die gewählte Veranstaltung nicht erreicht wird.

Bei Ausfall des Referenten/ der Lehrkraft oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren (z. B. höhere Gewalt), ist die Z&F berechtigt, die jeweiligen Termine abzusagen. Die Z&F bietet einen Ersatztermin an.

Sofern der Kunde seinen eigenen Hund zu den derzeit buchbaren Standorten der Z&F mitbringen möchte, behält sich die Z&F vor, die Teilnahme an der jeweiligen Lehreinheit zu verweigern, wenn im Vorfeld keine aktuelle Kopie des Impfausweises des Hundes und eine Kopie des Versicherungsscheines einer Hundehalterhaftpflicht vorgelegt werden kann. Die Überprüfung erfolgt stichprobenartig. Der Kunde hat die Unterlagen demnach jederzeit vorzulegen.

Im Rahmen der Ausbildung zum Besuchs – und Therapiebegleithund behält sich die Z&F vor, eine Bewertung der Eignung des „Kunden-Hund-Teams“ in Bezug auf die Arbeit in sozialen Einrichtungen vorzunehmen. Sollte die Einschätzung dahingehend ausfallen, dass der Kunde und / oder sein Hund nach Bewertung der Dozenten der Z&F ungeeignet sind, behält sich die Z&F einen Vertragsrücktritt vor. Im Falle dieses gesonderten Vertragsrücktritts erhält der Kunde die Zahlungen für die nicht in Anspruch genommenen Ausbildungsmonate und -materialien zurück.

g)

Die Z&F behält sich vor, Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen, sowie durch eine Benachrichtigung des Kunden von dem Vertrag zurückzutreten, wenn eine intern festgelegte Mindestanzahl an Teilnehmern für die gewählte Veranstaltung nicht erreicht wird.

Bei Ausfall des Referenten/ der Lehrkraft oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren (z. B. höhere Gewalt), ist die Z&F berechtigt, die jeweiligen Termine abzusagen. Die Z&F bietet in diesen Fällen keinen Ersatztermin an.

Sofern der Kunde seinen eigenen Hund zu den derzeit buchbaren Standorten der Z&F mitbringen möchte, behält sich die Z&F vor, die Teilnahme an der jeweiligen Lehreinheit zu verweigern, wenn im Vorfeld keine aktuelle Kopie des Impfausweises des Hundes und eine Kopie des aktuellen Versicherungsscheines einer Hundehalterhaftpflicht vorgelegt werden kann. Die Überprüfung erfolgt stichprobenartig. Der Kunde hat die Unterlagen demnach jederzeit vorzulegen.

§7a Widerrufsrecht des Verbrauchers

  1. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen sämtliche mit der Z&F geschlossenen Fernabsatzverträge zu widerrufen.
  1. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Zugangs der Anmeldung/Bestellung bei der Z&F.
  1. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die Z&F mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
  1. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
  1. Wenn der Kunde den Fernabsatzvertrag widerruft, hat die Z&F alle Zahlungen, die sie vom Kunden erhalten hat, einschließlich etwaiger Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei der Z&F eingegangen ist.
  1. Für diese Rückzahlung verwendet die Z&F dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  1. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat dieser ggf. einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Z&F von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet wurde, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Es wird eine Einzelfallprüfung vorgenommen.

§8 Änderungvorbehalte

  1. Die Z&F behält sich vor, erforderliche inhaltliche und organisatorische Änderungen, (wie z.B. den Wechsel des Veranstaltungsortes) und Abweichungen vor oder während der Veranstaltung durchzuführen, soweit diese den Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung nicht wesentlich ändern.
  1. Über erforderliche Änderungen wird der Kunde unverzüglich informiert.
  1. Die Z&F behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Einheitlichkeitsstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist.
  1. Die Änderung wird dem Kunden bekanntgemacht. Sofern der Kunde der Änderung nicht binnen sechs Wochen ausdrücklich in Schriftform widerspricht, wird diese nach Ablauf der Frist wirksam

§9 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

  1. Gegen Forderungen von Z&F kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
  1. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  1. Die Abtretung von Ansprüchen des der Kundin gegen Z&F an Dritte ist ausgeschlossen.

§10 Haftungsschluss

  1. Z&F haftet für die von ihr oder ihren einfachen Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden für einfache Fahrlässigkeit – auch außervertraglich – nur dann, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf solche Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung typischerweise gerechnet werden muss, soweit nicht Vorsatz oder leichte Fahrlässigkeit gegeben sind oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  1. Z&F haftet nicht für vom dem Kunden beherrschbare Schäden bzw. Schäden, die vom Kunden durch ihm zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  1. Z&F distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten sämtlicher Seiten, auf die direkte oder indirekte Verweise (sog. “Links”) aus dem Angebot von Z&F bestehen. Z&F übernimmt für diese Inhalte und Seiten keinerlei Haftung. Für die Inhalte dieser Seiten sind die Anbieter der jeweiligen Seiten selbst verantwortlich. Z&F übernimmt weder die Verantwortung für die im Rahmen der kostenlosen Angebote veröffentlichte Werbung Dritter noch für die darin angebotenen Waren oder Dienstleistungen.
  1. Z&F übernimmt keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte die Urheberrechte des Kunden an auf der Webseite von Z&F bereitgestellten Inhalten verletzen.
  1. Die Z&F wendet im Rahmen des Trainings oder der Behandlung von Hunden/Tieren die allgemeine Sorgfalt an. Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB. Eine Heilung des Tieres wird nicht geschuldet. Ein Erfolg einer Behandlungsmethode kann nie in Aussicht gestellt werden.

§11 Hinweise zur Datenverarbeitung und Datenschutz

  1. Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Kunden auf ausdrücklich freiwilliger Basis.
  1. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
  1. Z&F erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Dabei beachtet Z&F die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden erhebt, verarbeitet oder nutzt die Z&F Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist.
  1. Ohne die Einwilligung des Kunden nutzt die Z&F dessen Daten nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung.
  1. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, über die von ihm gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten, sowie die Löschung dieser Daten anzufordern. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung unter www.ziemer-falke.de verwiesen.

§12 Gewährleistung

  1. Z&F erfüllt seine vertraglichen Pflichten, wenn die Dienstleistungen den wesentlichen Beschreibungen entsprechen. Eine Gewährleistung für die Darstellung der Inhalte wird nicht übernommen. Der Kunden/die Kundin erkennt an, dass Z&F keinen Trainingserfolg verspricht. Insbesondere ist dem Kunden/der Kundin bewusst, dass Z&F keine Gewährleistung dafür übernimmt, dass die in den Schulungsvideos gezeigten Trainings durchführbar sind. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Der Kunden/die Kundin hat eventuell auftretende Mängel unter Protokollierung gegebenenfalls angezeigter Fehlermeldungen schriftlich zu melden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von Z&F durchgeführte Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Manipulationen entstehen.
  1. Z&F gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Z&F liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Z&F kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

§13 Schlussbestimmung

  1. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der Z&F und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde/die Kundin Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Wildeshausen. Z&F ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§14 Salvatorische Klausel

  1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages insgesamt nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit nicht dispositives Gesetzesrecht zur Anwendung kommt, eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt.